Baumängel – neue Regelungen im Obligationenrecht
Am 1. Januar 2026 tritt die Teilrevision des Obligationenrechts (OR) in Kraft, welche punktuelle Änderungen des kauf- und werkvertraglichen Sachgewährleistungsrechts zum Gegenstand hat. Namentlich wird eine (teilzwingende) 60-tägige Mängelrügefrist und ein (zwingendes) Nachbesserungsrecht für die Grundstückkäufer/Bauherren eingeführt. Es folgt ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
S_Zalar17. November 2025















