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Teil I: Umbau der Mietsache durch die Vermieterschaft Rächtzytig

Teil I: Umbau der Mietsache durch die Vermieterschaft

Eine Vermieterschaft plant die teilweise Sanierung der Mietsache und des Gebäudes, in welchem sich diese befindet. Ein Verbleib der Mieterschaft in der Mietsache während der Sanierung ist technisch möglich, womit eine Sanierungskündigung vermieden werden kann. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen kur-zen Überblick darüber geben, welche Rechte der Vermieterschaft in diesem Zusammenhang zustehen und mit welchen Forderungen sie seitens der Mieterschaft konfrontiert werden kann.
S_Zalar
10. März 2026
Das Zusammenspiel von Vorsorgeauftrag und Verfügung von Todes wegen Rächtzytig

Das Zusammenspiel von Vorsorgeauftrag und Verfügung von Todes wegen

Ein Vorsorgeauftrag und eine Verfügung von Todes wegen regeln zwei verschiedene Zeitpunkte im Leben. Der Vorsorgeauftrag gilt, wenn eine Person urteilsunfähig wird, eine Verfügung von Todes wegen, also zum Beispiel ein Testament, entfaltet seine Wirkungen erst nach dem Tode. Auf den ersten Blick scheinen die Rechtsgeschäfte kaum etwas miteinander zu tun zu haben und dennoch sind für die eigene Lebensplanung beide von grosser Bedeutung.
S_Zalar
20. April 2026
Transparenzregister: Neue Pflichten für Schweizer Unternehmen Rächtzytig

Transparenzregister: Neue Pflichten für Schweizer Unternehmen

Mit dem neuen Transparenzregister wird in der Schweiz ein zentrales elektronisches Register eingeführt, das den zuständigen Stellen rasch Auskunft darüber geben soll, wer ein Unternehmen faktisch kontrolliert. Für viele Unternehmen geht dies mit neuen Identifikations-, Überprüfungs- und Meldepflichten einher. Das neue Gesetz und die dazugehörige Verordnung werden voraussichtlich im Herbst 2026 in Kraft treten (mit Übergangsfristen).
S_Zalar
13. Mai 2026
Das Vorkaufsrecht im Stockwerkeigentum Rächtzytig

Das Vorkaufsrecht im Stockwerkeigentum

Das Stockwerkeigentum ist eine besondere Form des Miteigentums. Es verleiht den Eigentümern das Sonderrecht, bestimmte Gebäude-teile – meist Wohnungen – ausschliesslich zu nutzen und auszubauen, während Grundstück und gemeinschaftliche Teile im Miteigentum aller Stockwerkeigentümer stehen. Aufgrund der engen rechtlichen und tatsächlichen Verbundenheit besteht ein gesteigertes Interesse an Stabilität innerhalb der Eigentümergemein-schaft. Ein Vorkaufsrecht kann dazu dienen, den Eintritt unerwünschter neuer Mitglieder zu verhindern.
S_Zalar
11. Februar 2026