Das Stockwerkeigentum wurde 1965 im Zivilgesetzbuch (ZGB) eingeführt. Die Bestimmungen des Stockwerkeigentums sollen modernisiert werden. Der Bundesrat hat im Herbst 2024 die Vernehmlassung zu punktuellen Anpassungen des Stockwerkeigentums (Art. 712a ff. ZGB) durchgeführt. In diesem Artikel werden die wichtigsten geplanten Änderungen des Vorentwurfs kurz aufgezeigt.
S_Zalar16. April 2025