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Das Zusammenspiel von Vorsorgeauftrag und Verfügung von Todes wegen Rächtzytig

Das Zusammenspiel von Vorsorgeauftrag und Verfügung von Todes wegen

Ein Vorsorgeauftrag und eine Verfügung von Todes wegen regeln zwei verschiedene Zeitpunkte im Leben. Der Vorsorgeauftrag gilt, wenn eine Person urteilsunfähig wird, eine Verfügung von Todes wegen, also zum Beispiel ein Testament, entfaltet seine Wirkungen erst nach dem Tode. Auf den ersten Blick scheinen die Rechtsgeschäfte kaum etwas miteinander zu tun zu haben und dennoch sind für die eigene Lebensplanung beide von grosser Bedeutung.
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20. April 2026
Das Vorkaufsrecht im Stockwerkeigentum Rächtzytig

Das Vorkaufsrecht im Stockwerkeigentum

Das Stockwerkeigentum ist eine besondere Form des Miteigentums. Es verleiht den Eigentümern das Sonderrecht, bestimmte Gebäude-teile – meist Wohnungen – ausschliesslich zu nutzen und auszubauen, während Grundstück und gemeinschaftliche Teile im Miteigentum aller Stockwerkeigentümer stehen. Aufgrund der engen rechtlichen und tatsächlichen Verbundenheit besteht ein gesteigertes Interesse an Stabilität innerhalb der Eigentümergemein-schaft. Ein Vorkaufsrecht kann dazu dienen, den Eintritt unerwünschter neuer Mitglieder zu verhindern.
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11. Februar 2026
Arbeitsrechtliches Konkurrenzverbot und Karenzentschädigung – Urteil des Bundesgerichts 4A_5/2025 Rächtzytig

Arbeitsrechtliches Konkurrenzverbot und Karenzentschädigung – Urteil des Bundesgerichts 4A_5/2025

In dem zur Publikation vorgesehenen Urteil 4A_5/2025 vom 26. Juni 2025 befasst sich das Bundesgericht mit den wichtigen arbeitsrechtlichen Themen des Konkurrenzverbots und der Karenzentschädigung. Dabei bestätigt es seine bisherige Rechtsprechung und verneint die Frage, ob ein Konkurrenzverbot einseitig gekündigt werden kann.
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19. Januar 2026
Generationenwechsel bei Häusermann + Partner in Gstaad – Rolf T. Schneider übergibt an Pascal Zysset Neuerungen in Team H+P

Generationenwechsel bei Häusermann + Partner in Gstaad – Rolf T. Schneider übergibt an Pascal Zysset

Nach über vier Jahrzehnten engagierter Tätigkeit als Notar und Rechtsanwalt tritt Rolf T. Schneider in den Ruhestand. Mit seiner Fachkompetenz, seiner Verlässlichkeit und einer tiefen Verbundenheit zum Saanenland hat er die juristische Landschaft der Region nachhaltig geprägt – insbesondere bei Immobiliengeschäften im internationalen Umfeld. Seine Handschrift bleibt spürbar, und als Konsulent wird er der Häusermann + Partner AG auch künftig mit seiner Erfahrung zur Seite stehen.
S_Zalar
15. Dezember 2025