Allgegenwärtig wird über die in der ganzen Schweiz stetig ansteigenden Immobilienpreise berichtet. Um diese Teuerung bei Mietobjekten ausgleichen zu können, erlaubt das Gesetz der Vermieterschaft, den Mietzins auch ohne Einverständnis der Mieterschaft, nach oben anzupassen. Da ein solches Recht der Vermieterschaft aber ein gewisses Missbrauchspotenzial innehat, statuiert das Gesetz unterschiedliche Anforderungen in formeller und materieller Hinsicht an die Zulässigkeit einer Mietzinserhöhung.