Transparenzregister: Neue Pflichten für Schweizer Unternehmen
Mit dem neuen Transparenzregister wird in der Schweiz ein zentrales elektronisches Register eingeführt, das den zuständigen Stellen rasch Auskunft darüber geben soll, wer ein Unternehmen faktisch kontrolliert. Für viele Unternehmen geht dies mit neuen Identifikations-, Überprüfungs- und Meldepflichten einher. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2026 entschieden: Das neue Gesetz und die dazugehörige Verordnung treten am 1. Oktober 2026 in Kraft (mit Übergangsfristen). Die definitive Version der Verordnung wurde publiziert.
S_Zalar13. März 2026
