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S_Zalar

Kein Schutz vor Zahlungsverzugskündigung bei Hinterlegung bereits fälliger Mietzinse

Kein Schutz vor Zahlungsverzugskündigung bei Hinterlegung bereits fälliger Mietzinse

Mit Urteil 4A_571/2020 vom 23. März 2021 fällte das Bundesgericht einen wichtigen Entscheid betreffend Hinterlegung des Mietzinses. Bei Mängeln kann die Mieterschaft nur künftige Mietzinsen hinterlegen. Werden bereits fällige Mietzinse hinterlegt, riskiert die Mieterschaft eine Kündigung wegen Zahlungsverzug.
S_Zalar
15. Mai 2021
Das neue Datenschutzgesetz

Das neue Datenschutzgesetz

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) wird im Jahr 2022 in Kraft treten und zahlreiche Angleichungen an die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit sich bringen. Wer Daten bearbeitet, tut gut daran, sich rechtzeitig über die Neuerungen zu informieren und gegebenenfalls Massnahmen zu treffen.
S_Zalar
16. April 2021