Umwandlung von Papier- in Register-Schuldbriefe
Am 01. Januar 2012 traten die Teilrevisionen des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts in Kraft. Kernstück dieser Revisionen bildete die Einführung des Register-Schuldbriefs als Alternative zum Papier-Schuldbrief. Das Grundbuchamt sieht neu für die Umwandlung von Papier-Schuldbriefen in gewissen Fällen eine Kostenreduktion vor. Dies ist ganz im Sinne der Bankinstitute, welche solche Umwandlungen begrüssen
S_Zalar15. Mai 2021