Der Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen
Per 1. Januar 2019 wurde unter anderem mit dem neuen Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG der Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen erweitert, indem die oder der Betriebene beim Betreibungsamt ein Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte stellen kann.
S_Zalar17. Oktober 2021