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Wer zu spät kauft, verpasst die Dividende

Wer zu spät kauft, verpasst die Dividende

Gerade im Frühling zur Zeit der ordentlichen Generalversammlungen der grossen börsenkotierten Gesellschaften stellt sich für Privatanleger die Frage, wann man als Aktionär Anspruch auf eine Gewinnausschüttung hat. Der Ausschüttungstermin ist entscheidend.

Der Privatanleger A hat am 05. März 2021 Aktien der Gesellschaft B AG gekauft. Die Auszahlung der Dividende erfolgte am 08. März 2021. Mit Erstaunen musste Privatanleger A aber feststellen, dass er trotzdem keine Dividende erhalten hat. Warum hat er keine Dividende erhalten?

Privatanleger A hat die Aktien bewusst vor dem Ausschüttungstermin am 08. März 2021 erworben. Der Ausschüttungstermin wurde vom Unternehmen frühzeitig kommuniziert und er hat sich diesen Termin im Kalender als wichtig dick angestrichen. Trotz des Umstandes, dass er die Aktien noch vor dem Ausschüttungstermin gekauft hat, hat er dennoch keine Dividende erhalten.

Die B AG hat die ordentliche Generalversammlung am 02. März 2021 durchgeführt und die Ausschüttung beschlossen. Mit dem Erwerb der Aktien am 05. März 2021 hat Privatanleger A zwar das Ausschüttungsdatum beachtet, nicht aber das sogenannte Ex-Date und das Record-Date, wie die Begriffe meist auf Englisch benutzt werden.

Am Record-Date, das von den Unternehmen ebenfalls kommuniziert wird, wird festgelegt, welche Aktionäre Anrecht auf eine Dividende haben. Nur wenn ein Aktionär am Record-Date Aktien einer Gesellschaft besitzt und diese auch geliefert sind, ist ein Aktionär auch dividendenberechtigt.

Am Ex-Date werde die Aktien erstmals Ex-Dividende – also ohne Dividende – gehandelt. Folglich ist der Kurs an diesem Tag in der Regel tiefer, zum Teil um den Betrag der Dividende, manchmal auch mehr oder weniger. Der Ausschüttungstag, im vorliegenden Beispiel der 08. März 2021, ist der Tag, an dem die Aktionäre ausbezahlt werden, die am Record-Date Anspruch auf Dividendenzahlung hatten – und zwar unabhängig davon, ob die Aktien noch im Depot sind oder bereits wieder verkauft wurden.

Privatanleger A hat also den Fehler gemacht, dass er die Aktien zu spät gekauft hat. Da er die Aktien am Record-Date noch gar nicht in seinem Besitz hatte, war er auch nicht dividendenberechtigt.

Will ein Privatanleger sicher gehen, dass er eine Dividende auch wirklich erhält, sollte er die Aktien spätestens am Tag der Generalversammlung in seinem Besitz haben. Wenn Privatanleger A die Aktien am 02. März 2021 erworben hätte, hätte er Anspruch auf eine

Dividende gehabt und diese wäre ihm auch ausbezahlt worden.

Als Privatanleger sollte man daher bei börsenkotierten Gesellschaften nicht primär darauf schauen, wann der Ausschüttungstermin für die gewünschte Dividende ist, sondern sich den Termin der Generalversammlung merken und dafür besorgt sein, dass man die Papier dann wirklich auch besitzt. So umgeht man als Privatanleger die komplizierten Regelungen mit dem Record-Date und dem Ex-Date und hat die Sicherheit, dass man eine Dividende der ausgewählten Gesellschaft auch tatsächlich bekommt.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie in sämtlichen aktienrechtlichen Fragen und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung gerne zur Verfügung.

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