Das unwiderrufliche Zahlungsversprechen
Bei der Abwicklung der Kaufpreiszahlung und der Eigentumsübertragung beim Kaufvertrag über ein Grundstück gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese Zug um Zug erfolgenden Handlungen abzusichern. Eine davon ist das unwiderrufliche Zahlungsversprechen der Bank.
Für den Erwerb von Grundeigentum wird in den meisten Fällen die Aufnahme einer Hypothek bei einer Bank benötigt, welche grundpfandrechtlich sichergestellt wird. Anlässlich der Abwicklung der Kaufpreiszahlung und der Anmeldung des Kaufvertrags beim Grundbuchamt zur Übertragung des Eigentums auf den Käufer kommt es zu einem «schwebenden Moment»: Die finanzierende Bank bezahlt das Darlehen erst aus, wenn sie die Sicherheit hat, dass das Eigentum an dem Grundstück – notabene die Sicherheit für das Darlehen der Bank – auf den Käufer übergegangen ist. Der Verkäufer wiederum stimmt der Anmeldung beim Grundbuchamt nur dann zu, wenn er Sicherheit dafür hat, den Kaufpreis auch tatsächlich zu erhalten. Die Interessen des Käufers bzw. der finanzierenden Bank und des Verkäufers stehen sich somit für einen kurzen Moment (vermeintlich) entgegen. Abhilfe schafft hier einerseits ein gesetzliches Pfandrecht, welches aber bei Nichtbezahlen des Kaufpreises dann erstmal verwertet werden muss oder eben ein an die Verkäuferschaft adressiertes, unwiderrufliches Zahlungsversprechen der finanzierenden Bank: In diesem verspricht (garantiert) die Bank der Verkäuferschaft, den Kaufpreis auszuzahlen unter der Bedingung, dass der Kaufvertrag und die zu ihren Gunsten zu errichtenden Schuldbriefe beim Grundbuchamt angemeldet worden sind.
Das Zahlungsversprechen ist nicht zu verwechseln mit einer Finanzierungsbestätigung oder einem Finanzierungsnachweis. Diese sprechen sich lediglich darüber aus, dass die Bank die finanziellen Verhältnisse der Käuferschaft geprüft hat und eine Finanzierung des Kaufpreises für möglich hält.
Der bzw. die mit dem Geschäft betraute Notar bzw. Notarin steht jederzeit bei Unklarheiten zur Seite und tritt auch gerne direkt mit der Bank in Kontakt, um mitzuhelfen, die nötigen Formalitäten zu klären.
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