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Rächtzytig

To Trust or not to Trust

To Trust or not to Trust

Auch wenn das geltende Schweizer Recht das Rechtsinstitut des Trusts als solches nicht vorsieht, so sind (ausländische) Trusts heute auch in der Schweiz bekannt und verbreitet und eine rechtliche und wirtschaftliche Realität. Der Bund hat deshalb im März 2022 eine Vernehmlassung zur Einführung des Trusts in das Schweizer Obligationenrecht gestartet, welche vor den Sommerferien abgeschlossen wurde.

Was ist ein Trust?

Der Trust ist ein privatrechtliches Rechtsverhältnis, bei dem der Errichter (settlor) bestimmte Vermögenswerte (trust fund) der Aufsicht einer oder mehreren Personen (trustees) unterstellt mit dem Auftrag, dieses Vermögen im Interesse von Begünstigten (beneficiaries) oder für einen bestimmten Zweck zu verwalten oder zu verwenden.

Der Trust ist von seiner Konzeption her ein flexibles Institut: Im familiären Kontext kann er für die Nachlassplanung eingesetzt werden, insbesondere auch, um eine Übertragung von Vermögen über mehrere Generationen zu ermöglichen. Daneben werden Trusts aber auch zur Erhaltung, Verwaltung oder Sicherung von Vermögen verwendet, zum Beispiel zur Finanzierung von Investitionen und Transaktionen.

Keine eigenständige gesetzliche Grundlage

Seit der Ratifizierung des Haager Trust-Übereinkommens 2007 werden in der Schweiz die nach ausländischem Recht rechtsgeschäftlich errichteten Trusts vollständig anerkannt. Die Errichtung eines Trusts in der Schweiz bedarf aktuell aber der Inanspruchnahme eines Konstrukts nach ausländischem (angelsächsischen) Recht.

Ziele der Vorlage

Mit der Vorlage sollen einerseits (ganz allgemein) das bisherige Regulierungsversagen behoben und der Finanzplatz und die Finanzindustrie gestärkt werden. Insbesondere soll aber ein kostengünstiges Instrument für die Nachlassplanung zur Verfügung gestellt werden, welches bisherige rudimentäre Regelungen zu Familienstiftungen, Vor- Nacherbeneinsetzung oder durch Rechtsprechung entstandene Treuhandverhältnisse konkretisiert.

Zukunftsmusik

Trust-Turbos werden aber aufgrund der vorläufigen Resultate des Gesetzgebungsverfahrens wenig begeistert sein. Die Stellungnahmen sind ernüchternd, neben völliger Ablehnung gesellt sich eine nahezu flächendeckende Kritik an den vorgeschlagenen Regelungen zur Besteuerung des Trusts. Wie wir in Bern sagen, wird somit noch viel Wasser die Aare runter fliessen, bis die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen in Kraft treten.

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