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Rächtzytig

Keine Zustimmung zur Organspende mehr nötig

Keine Zustimmung zur Organspende mehr nötig

Das Volk hat Ja gesagt zur Widerspruchslösung. Will eine Person nach ihrem Tod keine Organe und Gewebe spenden, so muss sie dies in Zukunft ausdrücklich festhalten.

Der indirekte Gegenvorschlag zur Initiative „Organe fördern – Leben retten“ wurde am 15. Mai 2022 mit 60,2 % der Stimmen angenommen. Das Transplantationsgesetz wird insofern angepasst, als dass neu jeder als Spender gilt, der seinen Willen zu Lebzeiten nicht festgehalten hat. Geht kein dokumentierter Wille der betroffenen Person hervor, so müssen aber trotzdem noch die Angehörigen befragt werden, die einer Organentnahme widersprechen können.

Der genaue Zeitpunkt der Einführung der Gesetzesänderung ist noch nicht klar, wird allerdings frühestens im Jahr 2024 erwartet. Trotzdem ist es sinnvoll, seinen Willen bereits heute – vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung – kundzutun, insbesondere da das Register für die Organspende voraussichtlich erst ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung verfügbar sein wird. Ihren Willen können Sie zum Beispiel in einer Patientenverfügung rechtsgültig festhalten.

Allgemein lohnt es sich – auch neben der Frage der Organspende –, den eigenen Willen über medizinische Massnahmen (Patientenverfügung) sowie über eine allfällige Vertretung im Falle der Urteilsunfähigkeit (Vorsorgeauftrag) klar festzuhalten. Mit diesen Dokumenten können Sie Ihren Angehörigen schwierige Entscheidungen abnehmen und sicherstellen, dass Ihr Wille auch beachtet wird, wenn Sie sich nicht mehr äussern können.

Haben Sie Fragen zum neuen Transplantationsgesetz oder benötigen Sie Hilfe beim Verfassen einer Patientenverfügung bzw. einem Vorsorgeauftrag? Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Team zur Seite.
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