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Rächtzytig

Die familieninterne Hofübergabe – Ein langer Weg ins Stöckli?

Die familieninterne Hofübergabe – Ein langer Weg ins Stöckli?

Simon Hänni, Rechtsanwalt und Notar
Thomas Wanner, Notariatskandidat

Die Hofübergabe in der Familie ist ein Prozess, der sorgfältig geplant und vorbereitet werden muss. Zwischen 100 und 150 Landwirtinnen und Landwirte legen jährlich die Meisterprüfung ab. Das häufigste Ziel: Den Betrieb der Familie weiterzuführen. Nötig sind viel Planung und Organisation, insbesondere auch in rechtlicher Hinsicht.

Die Hofübergabe: Ein Prozess

Die familieninterne Hofübergabe erfolgt zu Ertragswertbedingungen. Sie wird vom Gesetz – dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) – gefördert und gefordert. Als Alternative kommt auch der externe Verkauf in Frage. Die innerfamiliäre Hofübergabe ist heute in der Schweiz die Regel. So ist sie auch der Wunsch der meisten betriebsleitenden Familien.

Eine Hofübergabe ist komplex. Es lohnt sich, die rechtlichen, finanziellen und sozialen Aspekte frühzeitig in der Familie zu diskutieren. Damit wird der Grundstein für eine erfolgreiche Hofübergabe gelegt. Für eine anstehende Hofübergabe zu klären sind unter anderem die folgenden Fragen:

  • Vorab: Ist die Betriebsleiterfamilie bereit für den Schritt? Wollen sämtliche Mitglieder dasselbe?
  • Welche steuerlichen Folgen werden allenfalls ausgelöst? Sind diese finanziell tragbar?
  • Welche Wohnsituation liegt vor? Ist auf dem Betrieb eine Stöckliwohnung vorhanden? Soll ein reines Wohnrecht vorliegen oder ist eine Nutzniessung sinnvoller?
  • Welche Investitionsstrategie wurde und wird verfolgt? Bestehen auf dem Betrieb Investitionskredite oder Subventionen, die bei einer Übergabe zurückzubezahlen sind?
  • Gibt es Gewinnanspruchsrechte der Verwandten? Bestehen Vor- oder Rückkaufsrechte? Bestehen laufende Pachtverträge?

 

Regelungen im Kaufvertrag

Die eben aufgeführten Fragen lassen sich durch den Kaufvertrag, also die der Hofübergabe zu Grunde liegende öffentliche Urkunde, festhalten. Im Groben beinhaltet eine solche Urkunde zu einer familieninternen Hofübergabe die folgenden Punkte: Parteien, Kaufgegenstand (Grundstücke, landwirtschaftliches Gewerbe), finanzielle Bestimmungen (z.B. Kaufpreis, Kaufpreistilgung), Bestimmungen zum bäuerlichen Bodenrecht (z.B. Selbstbewirtschaftung, Zustimmungen, Vorkaufsrechte, Realteilungsverbot, Erwerbsbewilligungen), Bestimmungen zum Rückkaufsrecht, zum vertraglichen Vorkaufsrecht sowie zum Gewinnanteils- und Wohnrecht sowie weiteren Vertragsbestimmungen (z.B. Nutzen und Gefahr, Versicherungen).

 

Besonderheiten aus dem BGBB

Auf dem Bauernhof gilt «Bäuerin oder Bauer zu sein ist keine Berufswahl, sondern eine Berufung». Der Betrieb soll erhalten bleiben. Unter anderem diesem Ziel widmet sich – wie eingangs erwähnt – das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB). Das Gesetz enthält etwa Bestimmungen über das Veräusserungsverbot, den Gewinnanspruch, die Verfügungsbeschränkungen zu Gunsten des Ehegatten, das Rückkaufsrecht, die Vorkaufsrechte, das Realteilungs- und Zerstückelungsverbot sowie die Bewilligungspflicht für Erwerber.

Bei vielen Bestimmungen aus dem Gesetz wird ersichtlich, dass die Familie eine zentrale Rolle spielt. So haben bei der Veräusserung eines landwirtschaftlichen Gewerbes etwa die Nachkommen, die Geschwister und Geschwisterkinder ein Vorkaufsrecht. Gleichzeitig kann der Käufer dem Verkäufer ein Rückkaufsrecht einräumen. In jedem Fall ist es notwendig, dass sich die Familie über die Zukunft und über die eigene Situation Gedanken macht.

Ehe- und Erbrecht

Im Rahmen einer Betriebsübergabe wird oftmals der Abschluss eines Ehe- und Erbvertrages empfohlen. Dies macht sowohl auf Seite der Verkäuferschaft als auch auf Seite der Käuferschaft Sinn (mit anderen Worten: für die ganze Familie). Bei einer Hofübergabe steht die Frage nach dem Schutz des Betriebes im Vordergrund. Fraglich ist hier, ob der Betrieb zum Eigengut des Übernehmers gehört oder nicht. Handelt es sich beim Betrieb im Scheidungsfalle nämlich nicht mehr um ein landwirtschaftliches Gewerbe, so muss dieser (zum Verkehrswert) hälftig geteilt werden, sollte er nicht dem Eigengut des Übernehmers zugehören. Durch einen Ehevertrag kann einem solchen, unerwünschten Ergebnis entgegengewirkt werden.

Fazit

Zusammenfassend ist für eine erfolgreiche familieninterne Hofübergabe besonders ein Faktor entscheidend: Zeit. In jedem Fall ist es geboten, die Hofübergabe in der Familie und mit Fachpersonen zu diskutieren. Damit zukunftsorientierte Lösungen gefunden werden, ist ein offener Gedankenaustausch relevant. Planen alle Beteiligten genügend Zeit ein, so steht einem unbeschwerlichen Weg ins Stöckli für die hofübergebende Partei nichts entgegen.

Sicherer Erfolg bei einer langfristigen Planung.

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