Skip to main content
Rächtzytig

Die Zaunpflicht

Die Zaunpflicht

Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks? Haben Sie beim Kauf oder bei der Durchsicht des Grundbuchauszugs etwas von einer Zaunpflicht gehört oder gelesen und sich gefragt, was damit gemeint sein soll? Die Zaunpflicht wird im folgenden Beitrag erklärt.

Was ist eine Zaunpflicht?

Die Zaunpflicht gehört zu den sogenannten Grundlasten. Mit der Errichtung einer Grundlast wird der Eigentümer eines Grundstücks zu einer Leistung verpflichtet. Diese Leistung muss inhaltlich mit dem belasteten Grundstück zusammenhängen.

Eine Zaunpflicht kann in der Praxis folgendermassen aussehen: Die Nachbarn Müller und Meier vereinbaren, dass Herr Müller einen robusten Holzzaun entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichten und in Stand halten muss. Anstatt diese Pflicht in einem Vertrag festzuhalten, wird sie im Grundbuch zu Lasten des Grundstücks von Herrn Müller eingetragen. Besonders ist, dass die Leistungspflicht nicht an die Person des Eigentümers (Herrn Müller) gebunden ist, sondern am Grundstück selbst haftet. Das bedeutet: Wird das Grundstück verkauft, muss sich automatisch der neue Eigentümer um den Zaun kümmern.

Wie entsteht eine Zaunpflicht?

Damit eine Zaunpflicht als Grundlast mit Eintragung im Grundbuch rechtsgültig ist, muss sie in einer öffentlichen Urkunde eines Notars vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden. Dabei wird auch ein Geldbetrag festgelegt, der den Wert der Zaunpflicht beziffert. Dieser Wert kann von den Parteien frei festgelegt werden. Er begrenzt den Umfang der Haftung des Grundstücks und ist zugleich die maximale Ablösungssumme.

Was, wenn die Zaunpflicht nicht eingehalten wird?

Für die Erfüllung der Leistung haftet der Leistungspflichtige ausschliesslich mit seinem Grundstück und nicht mit seinem übrigen Vermögen. Der Leistungsberechtigte hat keine persönliche Forderung gegen den Leistungspflichtigen, sondern nur ein Recht auf Befriedigung aus dem Wert des belasteten Grundstücks. Falls also im vorliegenden Beispiel Herr Müller den Zaun nicht baut, wieder abreisst oder nicht unterhält, kann Herr Meier rechtliche Schritte einleiten. Im äussersten Fall könnte er die Verwertung des Grundstücks von Herrn Müller verlangen und sich aus dem Erlös bis zur Höhe seiner Forderung befriedigen.

Wie endet eine Zaunpflicht?

Die Zaunpflicht kann zeitlich beschränkt oder auf unbestimmte Dauer errichtet werden. Im Gesetz sind zudem verschiedene Ablösungsgründe vorgesehen. Nicht im Gesetz vorgesehene Ablösungsgründe können auch durch die Parteien im Errichtungsgeschäft festgelegt werden. Liegt ein solcher Ablösungsgrund vor, kann eine Partei die Ablösung der Grundlast verlangen Bei der Ablösung wird die Grundlast gegen Bezahlung ihres (im Grundbuch eingetragenen) Gesamtwerts an den Berechtigten aufgehoben.

Fazit

Die Grundlast ist ein zuverlässiges und unkompliziertes Rechtsinstitut. Der Leistungsberechtigte profitiert davon, dass die Leistungspflicht mit der Veräusserung des belasteten Grundstücks automatisch auf den Erwerber übergeht. Der Leistungspflichtige kann sich darauf verlassen, dass er einen gerichtlich durchsetzbaren Löschungsanspruch hat, wenn ein Ablösungsgrund vorliegt. Gleichzeitig lässt das Gesetz den Parteien genügend Flexibilität, sodass sie die Zaunpflicht ihren Bedürfnissen entsprechend gestalten können.

Empfehlen Sie diesen Beitrag weiter: