
Pensionskassen mit kleinen Liegenschaftsbeständen sind gut beraten, Ihre Liegenschaften zwecks Diversifikation in ein kollektives Anlagegefäss einzubringen. Bei der Übertragung eines Immobilienportfolios ist stets die steuerliche Situation zu prüfen. Die Steuerfolgen sind mittels Anfrage an die entsprechenden Steuerbehörden vorgängig zu klären.
S_Zalar19. August 2025