Viele Bauherren konzentrieren sich bei einem Bauvorhaben auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben, da diese im Baubewilligungsverfahren massgeblich sind. Die meisten Dienstbarkeiten werden bei der Beurteilung der Baurechtskonformität bzw. Bewilligungsfähigkeit gar nicht berücksichtigt – es sei denn, diese wären von öffentlich-rechtlicher Relevanz. Was jedoch, wenn dem an sich zulässigen Bauvorhaben eine seit Jahrzehnten bestehende private Baubeschränkung entgegensteht?
S_Zalar16. Dezember 2022