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Rächtzytig

Rächtzytig

Fallstricke bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen bildet das Kernstück aller gesellschaftsrechtlichen Transaktionen. Hierbei ist es unumgänglich, dass der Veräusserer diese überhaupt gültig übertragen kann, denn man kann nicht von jemandem Aktien erwerben, der gar nicht Aktionär ist. Zum Vergleich: Auch ein Auto kann nur vom Eigentümer mit dem Schlüssel gekauft werden.
S_Zalar
18. April 2024
Rächtzytig

Vorsorgeausgleich – Abweichen vom Grundsatz der hälftigen Teilung durch Parteivereinbarung

2017 traten die revidierten Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen zum Vorsorgeausgleich bei der Scheidung in Kraft. Seither besteht ein grösserer Gestaltungsspielraum der Parteien bei der Abweichung vom Grundsatz der hälftigen Teilung der Guthaben der beruflichen Vorsorge. Da in jedem Scheidungsverfahren der Vorsorgeausgleich geregelt werden muss, ist das Thema weiterhin relevant und soll im Rahmen des vorliegenden Beitrags beleuchtet werden.
S_Zalar
18. März 2024
Rächtzytig

Successions italo-suisses

Au cours de la vie d’un immeuble, ce dernier subit à plusieurs reprises des travaux de rénovation et de modification, ainsi que, de manière plus fréquente, des travaux d’entretien. Ces interventions sont légalement encadrées afin de protéger locataires et bailleurs.
S_Zalar
18. März 2024
Rächtzytig

Schärfere Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse ab dem 1. Januar 2025

Das Konkursrecht wird heute immer wieder dazu missbraucht, Gläubiger zu schädigen und Konkurrenten zu unterbieten. Konkursverfahren werden bewusst in Kauf genommen, um Verpflichtungen nicht erfüllen zu müssen und diese den Sozialversicherungen, die für einen Teil der Ausfälle aufkommen müssen, aufzubürden. Um dem entgegenzuwirken, treten auf den 1. Januar 2025 entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen in Kraft.
S_Zalar
15. Februar 2024
Rächtzytig

Das Näherbaurecht: Wer zuerst baut, mahlt zuerst

Es kommt in der Praxis oft vor, dass Grundeigentümer Vereinbarungen abschliessen, welche die bauliche Nutzung eines Grundstücks erweitern oder einschränken. Oft geschieht dies durch die Begründung eines gegenseitigen Näherbaurechts. Die Begründung eines gegenseitigen Näherbaurechts ist in der Praxis jedoch oft mit falschen Erwartungen verbunden.
S_Zalar
15. Februar 2024