In unserem Newsletter vom April 2021 haben wir über das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) informiert. Damit dieses in Kraft treten kann, müssen die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) angepasst werden. Mittlerweile hat der Bundesrat die Vernehmlassung dazu eröffnet. Die Verordnung soll gleichzeitig mit dem neuen DSG in der zweiten Jahreshälfte 2022 in Kraft treten.
S_Zalar17. Juli 2021