Die Vollmacht als Instrument der Nachlassplanung?
Nicht alle Rechtsverhältnisse gehen mit dem Ableben einer Person auf die Erben über. So erlöschen Vollmachten gemäss dem Obligationenrecht grundsätzlich mit dem Tod der Vollmachtgeberin. Eine Vollmachtgeberin kann aber bestimmen, dass eine Vollmacht auch nach ihrem Ableben Wirksamkeit behält. Doch in wie weit eignet sich die Vollmacht als Instrument der Nachlassplanung?
S_Zalar15. Juni 2021