Stellen Sie sich vor, Sie hätten einem Ihrer künftigen Erben zu Lebzeiten eine Schenkung ausgerichtet. Je nachdem, an wen und was geschenkt wird, regelt das Gesetz unterschiedlich, ob und wie die Zuwendung später im Rahmen der Erbschaft zu berücksichtigen ist. Allenfalls muss sich der Beschenkte die Zuwendung nämlich auf seinen Erbteil anrechnen lassen (sogenannte Ausgleichung).
S_Zalar18. August 2021