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Erbrecht Archive | Häusermann + Partner | Rechtsanwälte | Notare

Rächtzytig

Die Möglichkeit des Pflichtteilsvermächtnisses

Mit dem Tod des Erblassers erwerben seine Erben die Erbschaft von Gesetzes wegen. Sie bilden zusammen eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam und einstimmig über die Erbschaft verfügen. Bei Uneinigkeit muss in den meisten Fällen eine Klage auf Teilung der Erbschaft erhoben werden. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, dass der Erblasser vorgängig seine planerischen Möglichkeiten vollständig ausschöpft. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Thematik pflichtteilsgeschützte Erben mittels eines Vermächtnisses faktisch aus der Erbengemeinschaft auszuschliessen.
S_Zalar
8. Juni 2023
Rächtzytig

Wer bezahlt die Bestattungskosten?

Stirbt ein geliebter Mensch, ist das für die Angehörigen ein trauriges Ereignis. Sofort gibt es Vieles zu organisieren, der Verstorbene ist zu bestatten. Bei einer Bestattung entstehen nicht unwesentliche Kosten. Nicht selten kann dies zur Frage führen, wer diese Kosten eigentlich tragen muss.
S_Zalar
13. März 2023
Rächtzytig

Der (Ehe- und) Erbvertrag im Zuge der Erbrechtsrevision

In unserem Newsletter vom Juni 2021 haben wir Sie über die Erbrechtsrevision informiert. Mit Information vom August 2022 erhielten Sie die Mitteilung zur Aufschaltung unserer neuen Website erbrecht.ch. Im Zuge dessen erhielten wir diverse allgemeine Anfragen im Zusammenhang mit (Ehe- und) Erbverträgen. Der vorliegende Beitrag soll einige dieser Fragen aufgreifen.
S_Zalar
15. September 2022
Rächtzytig

Die neue Webseite zum Erbrecht – erbrecht.ch

Haben Sie einen Erbvertrag mit Ihren Angehörigen unterzeichnet? Dann wurden Sie von der zuständigen Notarin oder vom zuständigen Notar auf die sogenannte "erbvertragliche Bindungswirkung" hingewiesen. Aber was bedeutet diese Bindungswirkung im Hinblick auf die Erbrechtsrevision per 01.01.2023?
S_Zalar
18. August 2022

Die erbrechtliche Ausgleichung / Ist geschenkt wirklich geschenkt?

Stellen Sie sich vor, Sie hätten einem Ihrer künftigen Erben zu Lebzeiten eine Schenkung ausgerichtet. Je nachdem, an wen und was geschenkt wird, regelt das Gesetz unterschiedlich, ob und wie die Zuwendung später im Rahmen der Erbschaft zu berücksichtigen ist. Allenfalls muss sich der Beschenkte die Zuwendung nämlich auf seinen Erbteil anrechnen lassen (sogenannte Ausgleichung).
S_Zalar
18. August 2021

Die Vollmacht als Instrument der Nachlassplanung?

Nicht alle Rechtsverhältnisse gehen mit dem Ableben einer Person auf die Erben über. So erlöschen Vollmachten gemäss dem Obligationenrecht grundsätzlich mit dem Tod der Vollmachtgeberin. Eine Vollmachtgeberin kann aber bestimmen, dass eine Vollmacht auch nach ihrem Ableben Wirksamkeit behält. Doch in wie weit eignet sich die Vollmacht als Instrument der Nachlassplanung?
S_Zalar
15. Juni 2021