Der Wunsch, das eigene Vermögen in sinnvoller Weise an die Familie weitergeben zu können, ist ein reales Bedürfnis. In der heutigen Praxis fehlt ein Instrument, mit dem Vermögen dosiert an die Erben weitergegeben werden kann.
Bei der Beratung von Klientinnen und Klienten fällt auf, dass der Unterschied zwischen dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung oft unklar. In der Praxis sind die Klientinnen und Klienten oftmals der Meinung, dass sie bereits einen Vorsorgeauftrag errichtet hätten, haben aber eine Patientenverfügung ausgestellt.
Wie bei der Errichtung gibt es auch bei der Vernichtung von Testamenten (letztwilligen Verfügungen) unterschiedliche Vorschriften zu beachten, um später auftauchende Rechtsunsicherheiten bezüglich des letzten Willens des Erblassers oder Rechtstreitigkeiten zwischen Erben oder (früher) Bedachten zu vermeiden.
Ist es möglich meine Erbschaft zuerst der einen und später einer anderen Person zukommen zu lassen? Gerade bei Patch-Work-Familien mit nicht gemeinsamen Kindern kann diese Frage relevant werden. Kann ich meinen Konkubinats- oder Ehepartner erbrechtlich begünstigen und die Erbschaft später dennoch nur meinen leiblichen Kindern zukommen lassen?
Bereits das ganz normale Erbrecht mit ausschliesslichem Inlandbezug kann komplex und für Laien nicht immer verständlich sein. Noch komplizierter wird die Angelegenheit, wenn Sie die meiste Zeit im Ausland verbringen oder Sie eine Liegenschaft im Ausland besitzen. Hierzu einige Tipps bei internationalen Verhältnissen:
Als ungeregelte Form des Zusammenlebens bietet das Konkubinat viele Freiheiten, im Gegensatz zur Ehe aber auch wenig Sicherheit. Dem kann mittels zusätzlicher Vereinbarungen entgegengewirkt werden.
Mit dem Tod des Erblassers erwerben seine Erben die Erbschaft von Gesetzes wegen. Sie bilden zusammen eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam und einstimmig über die Erbschaft verfügen. Bei Uneinigkeit muss in den meisten Fällen eine Klage auf Teilung der Erbschaft erhoben werden. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, dass der Erblasser vorgängig seine planerischen Möglichkeiten vollständig ausschöpft. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Thematik pflichtteilsgeschützte Erben mittels eines Vermächtnisses faktisch aus der Erbengemeinschaft auszuschliessen.
Stirbt ein geliebter Mensch, ist das für die Angehörigen ein trauriges Ereignis. Sofort gibt es Vieles zu organisieren, der Verstorbene ist zu bestatten. Bei einer Bestattung entstehen nicht unwesentliche Kosten. Nicht selten kann dies zur Frage führen, wer diese Kosten eigentlich tragen muss.
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