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Erbrecht

Rächtzytig

Vor- und Nacherbschaft, was ist das genau?

Ist es möglich meine Erbschaft zuerst der einen und später einer anderen Person zukommen zu lassen? Gerade bei Patch-Work-Familien mit nicht gemeinsamen Kindern kann diese Frage relevant werden. Kann ich meinen Konkubinats- oder Ehepartner erbrechtlich begünstigen und die Erbschaft später dennoch nur meinen leiblichen Kindern zukommen lassen?
S_Zalar
18. Oktober 2023
Rächtzytig

Die Möglichkeit des Pflichtteilsvermächtnisses

Mit dem Tod des Erblassers erwerben seine Erben die Erbschaft von Gesetzes wegen. Sie bilden zusammen eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam und einstimmig über die Erbschaft verfügen. Bei Uneinigkeit muss in den meisten Fällen eine Klage auf Teilung der Erbschaft erhoben werden. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, dass der Erblasser vorgängig seine planerischen Möglichkeiten vollständig ausschöpft. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Thematik pflichtteilsgeschützte Erben mittels eines Vermächtnisses faktisch aus der Erbengemeinschaft auszuschliessen.
S_Zalar
8. Juni 2023
Rächtzytig

Wer bezahlt die Bestattungskosten?

Stirbt ein geliebter Mensch, ist das für die Angehörigen ein trauriges Ereignis. Sofort gibt es Vieles zu organisieren, der Verstorbene ist zu bestatten. Bei einer Bestattung entstehen nicht unwesentliche Kosten. Nicht selten kann dies zur Frage führen, wer diese Kosten eigentlich tragen muss.
S_Zalar
13. März 2023
Rächtzytig

Der (Ehe- und) Erbvertrag im Zuge der Erbrechtsrevision

In unserem Newsletter vom Juni 2021 haben wir Sie über die Erbrechtsrevision informiert. Mit Information vom August 2022 erhielten Sie die Mitteilung zur Aufschaltung unserer neuen Website erbrecht.ch. Im Zuge dessen erhielten wir diverse allgemeine Anfragen im Zusammenhang mit (Ehe- und) Erbverträgen. Der vorliegende Beitrag soll einige dieser Fragen aufgreifen.
S_Zalar
15. September 2022
Rächtzytig

Die neue Webseite zum Erbrecht – erbrecht.ch

Haben Sie einen Erbvertrag mit Ihren Angehörigen unterzeichnet? Dann wurden Sie von der zuständigen Notarin oder vom zuständigen Notar auf die sogenannte "erbvertragliche Bindungswirkung" hingewiesen. Aber was bedeutet diese Bindungswirkung im Hinblick auf die Erbrechtsrevision per 01.01.2023?
S_Zalar
18. August 2022