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Willst du mich pacsen?

Willst du mich pacsen?

Ende Mai 2026 wurde der Entwurf für den Pacs in die Vernehmlassung geschickt: Die partnerschaftliche Form zwischen Ehe und Konkubinat, ein sogenanntes «Konkubinat-Plus». Was ist darunter zu verstehen und lohnt sich das «pacsen»? Hier finden Sie eine Übersicht.

Das Vorbild: Pacte civil de solidarité (FR)

In Frankreich wurde der «pacte civil de solidarité» (PACS) bereits im Jahre 1999 eingeführt. Alleine im Jahr 2024 wurden in Frankreich rund 197’000 Pacs abgeschlossen.[1] Die Eheschliessungen bleiben trotzdem in der Mehrheit.

Eckpunkte des französischen Modells:

  • Der Pacs wird vor dem Amtsgericht oder alternativ vor einer Notarin oder einem Notar geschlossen.
  • Gemeinsame Steuerveranlagung
  • Gemeinsame Erbbestimmungen

In der Schweiz besteht in den Kantonen Genf und Neuenburg bereits ein Pacs auf kantonaler Ebene.

Konkubinat als Alternative zur Ehe

In der Schweiz ist die Alternative zur Ehe das Konkubinat. Das Konkubinat hat keine klare rechtliche Definition; die folgenden Punkte dienen als Kriterien: Das gemeinsame Zusammenleben von zwei volljährigen Personen in einer Partnerschaft (unabhängig vom Geschlecht) mit gleichem steuerrechtlichen Wohnsitz für eine gewisse Dauer (ununterbrochen meistens zwischen 5 bis 10 Jahren). Als Konkubinatspaar führt man eine Lebensgemeinschaft, jedoch ohne vertragliche Grundlage oder rechtliche Konsequenzen. So wird das Paar bspw. weder gemeinsam besteuert noch wird das Erbrecht geregelt (anders bei der Ehe).

Konkubinat-Plus

Der Pacs als neue Rechtsform soll näher am Konkubinat bleiben als an der Ehe. Der Pacs wird begründet durch öffentliche Urkunde (bei einer Notarin oder einem Notar) oder Erklärung vor dem Zivilstandsamt. Er hat gemäss Vernehmlassungsvorlage[2] die folgenden Wirkungen:

  • Beistand und Unterhalt: Das Pacs-Paar muss sich gegenseitig unterstützen (finanziell und betr. gemeinsame Kinder)
  • Familienwohnung: Schutz der Wohnung der Familie analog Art. 169 ZGB
  • Vermögen: Das Vermögen bleibt getrennt
  • Gerichtliche Massnahme: Während und nach dem Zusammenleben kann das Paar bei Uneinigkeit das Gericht anrufen

Keine Wirkungen soll der PACS auf den Personenstand, den Namen, das Kindesverhältnis, das Bürgerrecht, die eigentumsrechtlichen Verhältnisse, das Erbrecht und die Bundessteuern haben.

Wie geht es weiter?

Die Vernehmlassungsfrist zum Entwurf für den Pacs läuft bis Mitte September 2026. Anschliessend wird der Entwurf überarbeitet und dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet und dann dem Stände- und Nationalrat vorgelegt. Gerne halten wir Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

Fazit: Pacsen ja oder nein?

Der Pacs soll Paaren mehr Rechtssicherheit bieten, insbesondere beim Schutz der Wohnung sowie bei gegenseitiger Vertretung und Beistandspflicht. In zentralen Punkten wie dem Erbrecht bliebe er jedoch dem Konkubinat gleichgestellt. Diese Punkte müssten nach wie vor individuell geregelt werden. Aus diesem Grund ist fraglich, ob die Einführung des Pacs als neues Rechtsinstitut namhafte Vorteile bringen würde.

Möchten Sie gerne mehr über das Konkubinat, seine Wirkungen und allfälligen Regelungsbedarf erfahren? Wir unterstützen Sie gerne bei Regelungen in Zusammenhang mit dem Erbrecht, Nachkommen und Liegenschaften. Betreffend Konkubinat und Grundeigentum empfehlen wir Ihnen auch den Rächtzytig Beitrag vom September 2025.

[1] Bericht des Institut national d’études démographiques, Frankreich: Y-a-t-il autant de pacs que de mariages en France aujourd’hui?

[2] Einen Pacs für die Schweiz, Vernehmlassungsunterlagen zum Bundesgesetz über die formelle Lebenspartnerschaft (PACS-Gesetz, PACSG).

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