Rächtzytig

Was passiert mit Ihrem digitalen Leben nach dem Tod?

Was passiert mit Ihrem digitalen Leben nach dem Tod?

Der digitale Nachlass: Ein Thema, das alle angeht

Nico Roggwiller, Notar
David Boss, Notariatskandidat

Fotos auf Instagram, Guthaben bei PayPal, Kryptowährungen im Wallet, der Netflix Account, die Dropbox mit zwanzig Jahren Familienfotos, was wird aus all dem, wenn wir eines Tages nicht mehr da sind? Die meisten von uns denken an ein Testament, eine Patientenverfügung, vielleicht einen Vorsorgeauftrag. Den digitalen Nachlass hat dabei kaum jemand auf dem Radar. Dabei ist er längst genauso real wie ein Bankkonto oder ein Möbelstück.

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Der digitale Nachlass umfasst alles, was eine verstorbene Person in der digitalen Welt hinterlässt: E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Zahlungsdienste, Abonnements, Kryptowährungen und Daten auf physischen Geräten. Kurz: fast alles, womit wir täglich im Netz interagieren.

Die Rechtslage in der Schweiz

Das Schweizer Erbrecht kennt keine spezifischen Regelungen für den digitalen Nachlass; er ist schlicht Teil des einen Gesamtnachlasses. Grundsätzlich gilt: Geräte wie Computer, Mobiltelefon und USB-Stick gehen samt den darauf gespeicherten Daten mit dem Tod automatisch auf die Erbinnen und Erben über (Art. 560 ZGB). Im Grundsatz gilt dies auch für die Verträge mit Online-Anbietern und damit für online gespeicherte Daten. Dennoch ist die Situation hier komplexer: Persönlichkeitsrechte erlöschen mit dem Tod, Urheberrechte (bspw. an eigenen Fotos) gehen auf die Erbinnen und Erben über, und die Nutzungsbedingungen der Anbieter schliessen eine Übertragung des Kontos oft aus. Häufig liegen die Daten zudem auf Servern im Ausland. Gerichtsurteile zur Durchsetzung der Rechte von Erbinnen und Erben gegenüber internationalen Plattformen fehlen in der Schweiz bislang weitgehend.

Das Problem: Wenn niemand die Zugangsdaten kennt

Hinterbliebene stehen oft vor einem doppelten Problem: Sie wissen nicht, welche Konten existieren, und selbst wenn, haben sie keine Zugangsdaten. Zwei-Faktor-Authentifizierungen, die an das Mobiltelefon der verstorbenen Person gebunden sind, erschweren den Zugang zusätzlich. Viele Anbieter sperren Profile nach längerer Inaktivität oder beim Tod, ohne dass die Hinterbliebenen davon erfahren. Laufende Abonnements werden weiter belastet, Fotos gehen verloren, digitale Konten „geistern“ jahrelang ungeregelt durchs Internet. Besonders heikel wird es bei Kryptowährungen in einem selbst verwalteten Wallet (sog. non-custodial Wallet): Wer den privaten Schlüssel (Private Key) oder die Wieder­herstellungsphrase (Seed Phrase) nicht kennt, verliert den Zugang zum Guthaben unwiderruflich. Rechtlich gehören diese Werte zwar zum Nachlass, faktisch sind sie ohne Schlüssel aber verloren.

Was können Sie jetzt tun?

Die gute Nachricht: Mit ein paar einfachen Massnahmen lässt sich der digitale Nachlass, ohne juristische Fachkenntnisse und ohne grossen Aufwand, gut regeln.

  1. Bestandsaufnahme machen

Erstellen Sie eine Liste aller ihrer Konten, Dienste und Geräte: E-Mails, soziale Netzwerke, Messenger, Cloud-Speicher, Online-Shops, Abonnements, Zahlungsdienste, Kryptowährungen. Löschen Sie bei dieser Gelegenheit Konten, die Sie nicht mehr brauchen.

  1. Zugangsdaten sichern

Halten Sie Benutzernamen und Passwörter schriftlich fest: entweder auf Papier an einem sicheren Ort oder in einem Passwort-Manager, dessen Zugang bei einer Vertrauensperson hinterlegt ist. Vergessen Sie auch die PIN Ihres Mobiltelefons und allfällige Sicherheitsschlüssel nicht: Sie sind oft der Schlüssel zur Zwei-Faktor-Authentifizierung.

  1. Testament und Vorsorge ergänzen

Halten Sie in Ihrem Testament fest, wie mit Ihrem digitalen Nachlass umzugehen ist: Wer soll sich darum kümmern, was soll gelöscht, was bewahrt und welche Daten sollen an Angehörige weitergegeben werden? Setzen Sie dafür eine Willensvollstreckerin oder einen Willensvollstrecker mit konkreten Weisungen ein; das kann dieselbe Person sein, die auch den übrigen Nachlass abwickelt. Die Passwörter selbst gehören nicht ins Testament. Verweisen Sie stattdessen auf den Aufbewahrungsort. Ermächtigen Sie zudem im Vorsorgeauftrag (für den Fall der Urteilsunfähigkeit zu Lebzeiten) die beauftragte Person ausdrücklich zum Zugriff auf Ihre digitalen Daten und Konten.

  1. Plattform-Einstellungen nutzen

Facebook und Instagram erlauben es, einen Nachlasskontakt zu bestimmen oder die Löschung des Profils nach dem Tod zu verfügen. Apple ermöglicht über die Geräteeinstellungen, einen Nachlasskontakt zu hinterlegen. Google bietet den «Kontoinaktivität-Manager» an. Nutzen Sie diese Möglichkeiten und entlasten Sie damit Ihre Angehörigen.  Dies ersetzt aber weder Testament noch Zugangsliste.

  1. Liste aktuell halten

Digitale Konten ändern sich laufend. Überprüfen und aktualisieren Sie Ihre Bestandsliste und Zugangsdaten mindestens einmal pro Jahr.

Wenn der Todesfall eingetreten ist: Was jetzt zu tun ist

Als Erstes: Lassen Sie die Erbbescheinigung ausstellen – im Kanton Bern durch eine Notarin oder einen Notar – und halten Sie davon und von der Sterbeurkunde mehrere Kopien bereit; fast alle Anbieter verlangen diese Dokumente. Als Zweites: Sichern Sie so früh wie möglich den Zugang zum primären E-Mail-Konto der verstorbenen Person; darüber lassen sich unbekannte Passwörter bei anderen Diensten zurücksetzen. Handeln Sie dabei im Einvernehmen mit den übrigen Erbinnen und Erben, denn bis zur Teilung gehört der Nachlass allen gemeinsam. Als Drittes: Kündigen Sie laufende Abonnements so schnell wie möglich, um unnötige Kosten zu vermeiden. Social-Media-Konten lassen sich in der Regel per Antragsformular mit Sterbeurkunde und Berechtigungsnachweis schliessen oder in den Gedenkzustand versetzen. Verweigert ein Anbieter den Zugang, können sich die Erben darauf berufen, dass der Vertrag auf sie übergegangen ist. In der Praxis stehen dem aber oft die Nutzungsbedingungen entgegen und die Durchsetzung gegenüber ausländischen Plattformen ist aufwendig.

Fazit

Der digitale Nachlass ist Teil der modernen Lebens- und Vorsorgeplanung. Wer rechtzeitig handelt, schützt wertvolle Erinnerungen, verhindert finanzielle Verluste und erspart Angehörigen in einer ohnehin schweren Zeit zusätzlichen Aufwand. Das Wichtigste: Beginnen Sie heute und aktualisieren Sie Ihre Angaben regelmässig.

Zudem finden Sie auch wertvolle Tipps und Erklärungen rund ums Erbrecht auf unserer Erbrecht-Website:

erbrecht.ch
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