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Generalversammlung

Folgen einer verpassten VR-Wahl Rächtzytig

Folgen einer verpassten VR-Wahl

Anfangs Dezember 2021 äusserte sich das Bundesgericht erstmalig zur Frage, ob Verwaltungsräte auch nach Ablauf von sechs Monaten nach dem letzten Geschäftsjahr ihrer Amtszeit weiter im Amt bleiben, wenn keine Generalversammlung nach Art. 699 Abs. 2 OR durchgeführt oder die Wahl des Verwaltungsrates nicht traktandiert worden ist (BGer 4A_496/2021).
S_Zalar
30. Juni 2022