Sie haben einen Vorsorgeauftrag errichtet – was nun?
Der von Ihnen errichtete Vorsorgeauftrag muss im Ernstfall von der KESB validiert werden. Die KESB stellt dabei der vorsorgebeauftragten Person eine Ernennungsurkunde aus, aus welcher die Bevollmächtigung der beauftragten Person zur Vertretung hervorgeht.
S_Zalar13. Januar 2022