NEWSLETTER Januar 2021
Neuerungen im Team von Häusermann + Partner in Burgdorf und Bern
Wir freuen uns sehr, Maxi Müller, Notarin in Bern, Mathias L. Zürcher, Rechtsanwalt in Bern sowie Andreas Gubler, Notar in Burgdorf, als neuste Verstärkungen unseres juristischen Teams begrüssen zu dürfen.
Mit Maxi Müller konnten wir eine junge Notarin für unser Team engagieren. Sie schloss ihr Rechtsstudium an der Universität Bern im Dezember 2017 ab, bevor sie während fast zwei Jahren im Rahmen ihrer Ausbildung sowie darüber hinaus bei Häusermann + Partner arbeitete. Seit Januar 2021 steht sie unseren Klientinnen und Klienten in sämtlichen notariellen Dienstleistungen zur Verfügung.
Mathias L. Zürcher schloss sein Studium im Jahr 2011 ab. Nach diversen Praktika bei Gericht, Regierungsstatthalteramt und einer Anwaltskanzlei wurde er im April 2014 zum Rechtsanwalt patentiert. Mittlerweile hat er rund sieben Jahre Berufserfahrung, welche er als Rechtsanwalt in einem bernischen Anwalts- und Notariatsbüro gesammelt hat. Mathias L. Zürcher steht unseren Klientinnen und Klienten als Rechtsanwalt insbesondere im öffentlichen Recht (wie Baurecht, Enteignungsrecht, Vergaberecht, Personalrecht, Stimmrecht), Kauf- und Werkvertragsrecht sowie dem Strassenverkehrsrecht zur Verfügung.
Mit Andreas Gubler stösst ein weiterer ehemaliger Notariatspraktikant von Häusermann + Partner zu unserem Juristen-Team. Nach Abschluss seines Jurastudiums an der Universität Bern im Januar 2017 hat er einen grossen Teil seiner Praktikumszeit bereits bei Häusermann + Partner verbracht und verstärkt nach dem erfolgreichen Abschluss der Notariatsprüfungen seit Dezember 2020 unser Team in Burgdorf. Andreas Gubler steht Ihnen als Notar insbesondere in den Bereichen Ehe- und Erbrecht, Sachenrecht und Gesellschaftsrecht zur Verfügung.
Aufgrund des Eintritts von Andreas Gubler unterstützt Simon Hänni, Rechtsanwalt und Notar, künftig unsere Klienten und Klientinnen in Fraubrunnen. Cornelia Gfeller, Rechtsanwältin, Notarin und Fachanwältin SAV Bau- und Immobilienrecht wird ausserdem neu vorwiegende in Bern tätig sein.
Wichtige Gesetzesänderungen 2021
ÄNDERUNGEN IM ARBEITSRECHT
Wer ab dem 01. Januar 2021 Vater wird, hat Anspruch auf einen bezahlten zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Der Vaterschaftsurlaub kann innert sechs Monaten nach der Geburt am Stück oder tageweise bezogen werden. Den Arbeitgebern ist es untersagt, im Gegenzug das Ferienguthaben zu kürzen. Für die zehn arbeitsfreien Tage bekommen die Väter 14 Taggelder in der Höhe von 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Im Maximum sind es CHF 196.00 pro Tag.
Ab 01. Januar 2021 haben Arbeitnehmende für die Betreuung von Familienmitgliedern oder Lebenspartnern mit gesundheitlicher Beeinträchtigung neu Anspruch auf einen bezahlten Betreuungsurlaub von höchstens drei Tagen pro Ereignis. Dabei muss ein entsprechendes Arztzeugnis vorliegen. Innerhalb eines Jahres dürfen Arbeitnehmende für mehrere Krankheitsfälle in der Familie maximal zehn Tage Betreuungsurlaub einziehen; während dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter. Für die Betreuung der eigenen schwer kranken Kinder treten am 01. Juli 2021 weitere Bestimmungen in Kraft.
ÄNDERUNGEN BEI DEN ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN
Per 01. Januar 2021 ist das revidierte Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung in Kraft getreten (ELG). Gemäss revidiertem ELG erhalten Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen höhere Beiträge an die Wohnungsmiete. Ausserdem wurden neue Nebenkosten- und Heizungspauschalen festgesetzt. Weiter werden bei den Ausgaben die effektiven Krankenversicherungsprämien sowie die tatsächlich in Rechnung gestellte Heimtaxe berücksichtigt. Umgekehrt wird das Vermögen bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen stärker berücksichtigt (Einführung einer Eintrittsschwelle und Rückerstattungspflicht; Senkung der Vermögensfreibeträge).
Zentral ist die Einführung der Rückerstattungspflicht für Erben: Gemäss ELG müssen rechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen nach dem Tod der Bezügerin oder des Bezügers von den Erben aus dem Nachlass zurückerstattet werden. Die Rückerstattung ist nur von demjenigen Teil des Nachlasses zu leisten, der den Betrag von CHF 40’000.00 übersteigt. Diese Rückerstattungspflicht gilt jedoch nur für Ergänzungsleistungen, welche die verstorbene Person ab 2021 bezogen hat.
ÄNDERUNGEN IM ENTEIGNUNGSRECHT
Das bisherige Enteignungsgesetz sah ein eigenständiges Enteignungsverfahren vor. Die meisten Enteignungen finden heute jedoch im Zusammenhang mit Projekten statt, für die ein koordiniertes Plangenehmigungsverfahren nach Bundesrecht notwendig ist. Mit dem neuen, ab 01. Januar 2021 geltenden Enteignungsgesetz des Bundes wird dieser Entwicklung Rechnung getragen und insbesondere die Verfahrensvorschriften angepasst. Ausserdem wird die Organisation und Struktur der eidgenössischen Schätzungskommission (ESchK) angepasst und vereinfacht. Weiter wollte das Parlament sicherstellen, dass landwirtschaftlich genutzter Boden nicht „zu günstig“ enteignet wird und hat die Entschädigung für Kulturland auf das Dreifache des Höchstwerts der Entschädigung gemäss dem bäuerlichen Bodenrecht festgelegt.
ÄNDERUNGEN IM STRASSENVERKEHRSRECHT
Per 01. Januar 2021 gilt im Strassenverkehr neu: Bei Staus, stockendem Verkehr oder einem Unfall darf an den auf der linken Spur fahrenden Autos rechts vorbeigefahren werden. Rechtsüberholen und wieder Einschwenken bleibt indes nach wie vor verboten. Neu besteht auch die Pflicht, im Falle eines Staus eine Rettungsgasse zu bilden. Wer bei einem Unfall keine Rettungsgasse bildet, kann zukünftig gebüsst werden. Gleiches gilt für das Reisverschlusssystem: Wer bei einem Fahrstreifenabbau oder bei der Autobahnauffahrt nicht für mindestens ein Fahrzeug Platz lässt, kann gebüsst werden.
Velo- und Mofafahrern wird gestattet, bei entsprechender Signalisation auch bei Rotlicht rechts abzubiegen. Neu dürfen zudem Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo das Trottoir benützen, wenn kein Velostreifen vorhanden ist.
Bei Fragen rund um die in Kraft getretenen Änderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Den ganzen Newsletter finden Sie hier als PDF.
ÄLTERE NEWSLETTER
- Newsletter Dezember 2020: Vom Schenken / Begründung von Stockwerkeigentum vor Erstellung des Gebäudes
- Newsletter November 2020: COVID-19 Stundung nicht verlängert / Anpassung des Repartitionsfaktors für den Kanton Bern – Auswirkung auf die Berechnung von Verzichtsvermögen bei Ergänzungsleistungen
- Newsletter Oktober 2020: Nachweis der Fristwahrung zur Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts / Die Mehrwertabgabe in Baurechtsverhältnissen: Regelung im Kanton Bern, Auswirkung auf Baurechtsverträge
- Newsletter September 2020: Burgdorf: Die Eröffnung der amtlichen Werte / Einschränkung der Möglichkeit von Zweitwohnungen
- Newsletter August 2020: Der Willensvollstrecker /Gewollte Interessenkollision im Vorsorgeauftrag?
- Newsletter Juli 2020: Covid-19: Aufteilung des Zinses bei Geschäftsmieten / Indemnité pour occupation illicite des locaux après la fin du bail
- Newsletter Juni 2020: Die kleine Baubewilligung / Der Erneuerungsfonds – wichtiger Notgroschen für Eigentümergemeinschaften
- Newsletter Mai 2020: COVID-19-Stundung / Gültigkeit von Vollmachten bei Verlust der Urteilsfähigkeit / Update zur allgemeinen Neubewertung nicht landwirtschaftlicher Liegenschaften im Kanton Bern
- Newsletter April 2020: COVID-19 als Mangel an der Mietsache? /COVID-19-Verordnung Massnahmen gegen Konkurse / COVID-19-Verordnung berufliche Vorsorge
- Newsletter März 2020: Coronavirus – ausgewählte Praxisfragen aus rechtlicher Sicht / Neuerungen im Team von Häusermann + Partner in Bern / Mehrwertabgabe: Neue Bestimmungen seit dem 1. März 2020 / Folgen der COVID-19-Verordnung 2 für General- und Hauptversammlungen
- Newsletter Februar 2020: Reform der Ergänzungsleistungen (EL) / Verwandtenunterstützungspflicht – Wann kann eine Person unterstützungspflichtig sein?
- Newsletter Januar 2020: Über die Gültigkeit eines Konkurrenzverbots im Arbeitsvertrag / Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen und weiteren automatischen Aufzeichnungen
- Newsletter Dezember 2019: Neuerungen im bernischen Steuerrecht per 1. Januar 2020 / Inkrafttreten des neuen Verjährungsrechts per 1. Januar 2020
- Newsletter November 2019: Das Ende der Inhaberaktien sowie Änderungen im Bereich der Meldepflichten / Handänderungssteuerfolgen bei der Rückführung eines Erbvorbezuges in die Erbmasse (Realkollation) anlässlich der Erbteilung unter den Nachkommen
- Newsletter Oktober 2019: Allgemeine Neubewertung der nicht landwirtschaftlichen Liegenschaften im Kanton Bern – Wie geht es weiter? /Bewilligungsgesetz (Lex Friedrich): Personen im Ausland als gesetzliche Erben
- Newsletter September 2019: Wechsel bei H+P in Burgdorf / Über die Grenzabstandspflicht zwischen einer Bau- und Landwirtschaftszone / Die Vernichtung eines Widerrufstestaments
- Newsletter August 2019: Revision des Umweltschutzgesetzes (Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen): Pflichten als Privatperson? / Baurecht im Stockwerkeigentum – ein komplexes Konstrukt mit Fallstricken
- Newsletter Juli 2019: Häusermann + Partner und Käsermann + Crespi schreiten gemeinsam in die Zukunft /Die Aktivlegitimation der Erben, am Beispiel einer provisorischen Rechtsöffnung /Bundesgerichtsentscheid 4A 109/2018 zur Wirkung einer Reservationsvereinbarung im Zusammenhang mit einem Kauf-Werkvertrag
- Newsletter Mai 2019: Airbnb kann unzulässig sein, trotz Zulässigkeit eines „stillen Gewerbes“ gemäss Stockwerkeigentümerreglement / Die Ungültigkeit von Freizeichnungsklauseln in Kaufverträgen
- Newsletter April 2019: Mehrwertabgabe – Ablauf Umsetzungsfrist
- Newsletter März 2019: Le décompte de frais accessoires peutil être contesté après avoir été accepté, respectivement qu’un solde a été payé ? /Finanzierung von Gebäudesanierungen, Steuerfolgen und die Abkehr vom Eigenmietwert
- Newsletter Februar 2019: Reglement über die Planungsmehrwertabgabe der Stadt Bern / Chancen und Risiken einer fortgesetzten Erbengemeinschaft / Auslegung von Dienstbarkeiten
- Newsletter Januar 2019: Aktuelles und Wissenswertes zur Mehrwertabgabe: neu auf unserer Homepage mehrwertabgabe.com / Fallstricke bei der Vertragsübertragung / Herabsetzungsklage: Wann liegt eine herabsetzungswürdige Zuwendung vor?
- Newsletter Dezember 2018: Zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes / Gesetzesänderung: Schutz vor (ungerechtfertigten) Betreibungen / Minimaler Grenzabstand, welcher einzuhalten ist beim Bauen an der Grenze zur Landwirtschaftszone
- Newsletter November 2018: Anfechtung des Anfangsmietzinses – Wann ist eine Liegenschaft als alt zu betrachten? / Einwendung der Nichterfüllung im provisorischen Rechtsöffnungsverfahren / Werkvertrag, Mängelbehebung gemeinschaftlicher Bauteile im Stockwerkeigentum
- Newsletter Oktober 2018: Revision des Korruptionsstrafrechts / Gültigkeit einer im Jahre 1994 unter altem Recht vorgemerkten Vereinbarung betreffend Heimfallsentschädigung
- Newsletter September 2018: Revision des Erbrechts: Was der Bundesrat vorschlägt…
- Newsletter August 2018: Nicht jeder Kompost verursacht Geruchsimmissionen / Untergemeinschaften im Stockwerkeigentum
- Newsletter Juli 2018: Beim Grundbuchamt können keine bedingten Geschäfte angemeldet werden / Berücksichtigung Werkpreis bei der Berechnung der Handänderungssteuer
- Newsletter Juni 2018: Der zugeparkte Parkplatz, Die rechtliche Lösung eines alltäglichen Problems / Abgeltung von Ferientagen / Datenschutz
- Newsletter Mai 2018: Vorsicht bei einvernehmlichen Mietvertragsänderungen! / Das Vetorecht des Stockwerkeigentümers
- Newsletter April 2018: Baubewilligungspflicht für eine Wärmepumpe / Totalrevision der Liegenschaftskostenverordnung/Neue Steuererleichterung im Gebäudebereich
- Newsletter März 2018: Die Tücken der Erbengemeinschaft / Der Besuch des Siegelungsbeamten
- Newsletter Februar 2018: Untervermietung einer Wohnung über Airbnb / Radon – was ist das und was ist zu beachten?
- Newsletter Januar 2018: Neues bei Häusermann + Partner / Konkubinat – Regelungsbedarf?
- Newsletter November 2017: Fallstricke bei Schenkungen: Kann ich zu Lebzeiten frei über mein Vermögen verfügen? / Der Vorsorgeauftrag für den Unternehmer
- Newsletter Oktober 2017: Schuldbrieferrichtungen; Schutz der Familienwohnung nach Art. 169 ZGB / Böswillige Verminderung des Einkommens; Neue Praxis des Bundesgerichts
- Newsletter September 2017: Auslegung einer Dienstbarkeit / Ersatzforderung für Aushubmaterial von belasteten Standorten (Art. 32bbis USG) / Straflose Selbstanzeige im Steuerrecht und AIA / Anpassung der Mehrwertsteuersätze
- Newsletter August 2017: Der Sekretär im Verwaltungsrat / Bilanzdeponierung durch den Verwaltungsrat / Übermässige Bindung im Aktionärbindungsvertrag
- Newsletter Juli 2017: Die Obhut im revidierten Sorgerecht / Das revidierte Adoptionsrecht tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft
- Newsletter Juni 2017: Ausweisung des Mieters trotz bewilligter provisorischer Nachlassstundung / Die Begründung der Kündigung eines Mietvertrags bei Sanierungs- und Umbauarbeiten / Berücksichtigung von Vorfälligkeitsentschädigungen bei Ablösung von Festhypotheken
- Newsletter Mai 2017: Das neue Erbrecht / Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag / Zustimmung nach Art. 169 ZGB bei Grundpfandverträgen – Praxisänderung
- Newsletter April 2017: Kündigung des Mietverhältnisses / Grundlagenirrtum beim Grundstückkauf / Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
- Newsletter März 2017: Die Rentenreform 2020 / Neubewertung Grundstücke (Kanton Bern)
- Newsletter Februar 2017: Vorkaufsrechte – ein Risikofaktor beim Verkauf von Immobilien-Paketen
- Newsletter Januar 2017: Neuerungen im Kindesunterhalt und beim Vorsorgeausgleich bei Scheidung / Mediation
- Thomas Wenger von Häusermann+Partner auf SRF 1 in der Sendung Ratgeber zum Thema Testament (13.09.2016)
- Abschöpfung planungsbedingter Mehrwerte – Wie sieht die bernische Lösung aus?
- Neues bei Häusermann + Partner / Energiepolitik – quo vadis?
- Aufgepasst bei der Vermarktung via Internet!
- Baurechtsauflösung – Heimfall
- Der gläserne Aktionär
- Erbschaftssteuer-Initiative > Konsequenz nach der Ablehnung
- Neues hinter den Kulissen von Häusermann + Partner
- Teilweise Abschaffung der Handänderungssteuer im Kanton Bern – 2.Teil
- Teilweise Abschaffung der Handänderungssteuer im Kanton Bern – ab 1. Januar 2015
- Verschärfungen im Altlastenrecht bei Grundstückgeschäften – ab 1. Juli 2014
- Büroübernahme Notariat Grimm per 1. Januar 2014
- Verschärfungen im Altlastenrecht – eine Übersicht (07/2013)
- Bankgeheimnis / Steueramnestie (06/2013)
- Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung (11/2012)
- Vereinfachung bei der Eintragung von Zeichnungsberechtigten (05/2012)
- Verstärkung des Juristenteams bei Häusermann + Partner (01/2012)
- Neues Immobiliarsachenrecht – erste Praxiserfahrungen (01/2012)
- Der Datenschutz und die Rechnungskontrolle unter SwissDRG (09/2011)
- Neues Immobiliarsachenrecht – Der Register-Schuldbrief (03/2011)
- Neues Immobiliarsachenrecht – Neuerungen im Dienstbarkeitsrecht (03/2011)
- Neues Immobiliarsachenrecht – Änderung bei der Geltendmachung von Bauhandwerkerpfandrechten (03/2011)
- Neues Immobiliarsachenrecht – Weitere Neuerungen (03/2011)
- Abschaffung Steuern / Straflose Selbstanzeige bei Schwarzgeld (09/2009)
- Abschaffung der Pfandrechtssteuer / Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung (09/2009)
- Ihr Ansprechpartner für Due Diligence Prüfungen / elektronischer Dataraum! (01/2009)
- Berechnung Handänderungs- und Pfandrechtskosten in der ganzen Schweiz innert 24 Stunden (10/2008)
- Die Auswirkungen der auf den 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen im Aktienrecht auf Konzerngesellschaften – welcher Handlungsbedarf besteht? (06/2008)