In allen Fällen in denen das Gesetz die öffentliche Beurkundung verlangt, bieten ausgewiesene Notarinnen und Notare sowie unsere Fachangestellten im Notariatsbereich unserer Kundschaft grösstmögliche Rechtssicherheit. Wir stellen sicher, dass beide Vertragsparteien ihre Absichten in einem eindeutigen Vertrag zum Ausdruck bringen können und sich auch aller möglichen Konsequenzen bewusst sind. Das gilt nicht nur für Kaufverträge über Liegenschaften, bei Firmengründungen, Umstrukturierungen von Handels- und Personengesellschaften, sowie im Stiftungsrecht, sondern auch im Ehe- und Erbrecht und in vielen anderen Rechtsgebieten. Notarinnen und Notare sind zudem zuständig für die Beurkundung von Sachverhaltsfeststellungen und die Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften.
Wir sorgen für Sicherheit im Rechtsverkehr
Unser Know-how – Ihr Mehrwert
- Langjährige Erfahrung
- Persönliche und spezialisierte Ansprechperson
- Kontinuität und vertrauter Kundenkontakt