Die datenschutzrechtlichen Vorgaben werden immer komplizierter. Mit dem neuen Datenschutzrecht wird zudem die Funktion des externen Datenschutzberaters geschaffen. Dieser Berater unterstützt Unternehmen und Verwaltungseinheiten des Bundes in der Umsetzung des Datenschutzrechts. Massnahmen im Bereich Datenschutz sind gesetzlich vorgesehen und können die Wahrscheinlichkeit für Reputationsschäden oder Datenlecks verringern. Datenrelevante Vorfälle stellen für Unternehmen ein erhebliches Risiko dar. Wichtig ist, dass bei solchen Vorfällen richtig reagiert wird.
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren datenschutzrechtlichen Fragestellungen und stehen Ihnen auch als externer Datenschutzberater für Ihre Unternehmung oder Verwaltungseinheit zur Verfügung.