Konkubinat und Grundeigentum
Das Konkubinat ist eine Form des Zusammenlebens, welches in der Schweizer Gesetzgebung nicht geregelt ist. Im Zusammenhang mit Wohneigentum könnten sich insb. im Todesfall Probleme ergeben, sofern die Konkubinatspartner zu Lebzeiten keine Regelung getroffen haben.
S_Zalar11. September 2025