Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat am 3. März 2025 die vierteljährliche Entwicklung des hypothekarischen Referenzzinssatzes bekannt gegeben. Per 4. März 2025 wurde dieser von 1,75 % um 0,25 Prozentpunkte auf 1,5 % gesenkt. Dieser Beitrag befasst sich mit den Auswirkungen dieser Anpassung des Referenzzinssatzes auf die Vermieter. Er soll aufzeigen, wie mit Anpassungsbegehren des Mietzinses umgegangen werden soll.
S_Zalar17. März 2025