Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen bildet das Kernstück aller gesellschaftsrechtlichen Transaktionen. Hierbei ist es unumgänglich, dass der Veräusserer diese überhaupt gültig übertragen kann, denn man kann nicht von jemandem Aktien erwerben, der gar nicht Aktionär ist. Zum Vergleich: Auch ein Auto kann nur vom Eigentümer mit dem Schlüssel gekauft werden.
S_Zalar18. April 2024