Die Aktiengesellschaft verfügt über drei gesetzliche vorgeschriebene Organe. Es sind dies die Generalversammlung, der Verwaltungsrat und die Revisionsstelle. Unter Umständen kann einzig auf die Revisionsstelle verzichtet werden (sog. Opting-Out). Sowohl Generalversammlung als auch Verwaltungsrat sind hingegen eine gesetzliche Pflicht. All diese Organe haben verschiedene Aufgaben und Kompetenzen. Nachfolgend wird aufgezeigt, welche (unübertragbaren) Kompetenzen dem jeweiligen Organ gesetzlich und statutarisch auferlegt werden. Der Fokus richtet sich dabei auf die Kompetenzverteilung zwischen der Generalversammlung und dem Verwaltungsrat.
S_Zalar20. August 2024