Beim Erwerb von Aktien oder GmbH-Stammanteilen sind jeweils die geltenden Meldepflichten zu beachten. Gewisse Erwerber haben demnach ihren Erwerb innert Monatsfrist bei der Gesellschaft zu melden. Wird den Meldepflichten nicht nachgekommen, kann dies zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Wer hat einen Erwerb zu melden und was sind die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Meldepflichten?
S_Zalar11. Februar 2023