Auf den 1. Oktober 2024 hin wurden die bisherigen baulichen und nutzungsmässigen Änderungsmöglichkeiten an altrechtlichen Wohnungen im Sinne des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) erweitert. Dies gibt Anlass dazu, sich einen Überblick zu verschaffen, welche baulichen und nutzungsmässigen Änderungsmöglichkeiten an solchen bestehen.
S_Zalar17. März 2025