Es kommt in der Praxis oft vor, dass Grundeigentümer Vereinbarungen abschliessen, welche die bauliche Nutzung eines Grundstücks erweitern oder einschränken. Oft geschieht dies durch die Begründung eines gegenseitigen Näherbaurechts. Die Begründung eines gegenseitigen Näherbaurechts ist in der Praxis jedoch oft mit falschen Erwartungen verbunden.
S_Zalar15. Februar 2024