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Arbeitsrecht

Das Vorkaufsrecht im Stockwerkeigentum Rächtzytig

Das Vorkaufsrecht im Stockwerkeigentum

Das Stockwerkeigentum ist eine besondere Form des Miteigentums. Es verleiht den Eigentümern das Sonderrecht, bestimmte Gebäude-teile – meist Wohnungen – ausschliesslich zu nutzen und auszubauen, während Grundstück und gemeinschaftliche Teile im Miteigentum aller Stockwerkeigentümer stehen. Aufgrund der engen rechtlichen und tatsächlichen Verbundenheit besteht ein gesteigertes Interesse an Stabilität innerhalb der Eigentümergemein-schaft. Ein Vorkaufsrecht kann dazu dienen, den Eintritt unerwünschter neuer Mitglieder zu verhindern.
S_Zalar
11. Februar 2026
Arbeitsrechtliches Konkurrenzverbot und Karenzentschädigung – Urteil des Bundesgerichts 4A_5/2025 Rächtzytig

Arbeitsrechtliches Konkurrenzverbot und Karenzentschädigung – Urteil des Bundesgerichts 4A_5/2025

In dem zur Publikation vorgesehenen Urteil 4A_5/2025 vom 26. Juni 2025 befasst sich das Bundesgericht mit den wichtigen arbeitsrechtlichen Themen des Konkurrenzverbots und der Karenzentschädigung. Dabei bestätigt es seine bisherige Rechtsprechung und verneint die Frage, ob ein Konkurrenzverbot einseitig gekündigt werden kann.
S_Zalar
19. Januar 2026
Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber Rächtzytig

Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber

Die einseitige Auflösung des Arbeitsvertrages ist überwiegend mit negativen Folgen oder Risiken für den Arbeitnehmer verbunden. Oftmals kommt es deshalb vor, dass dieser von seinem Anwalt oder seiner Rechtsvertretung die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung einer rechtlichen Prüfung unterziehen lässt, und sich der Arbeitgeber schon bald darauf mit umfangreichen Geldforderungen konfrontiert sieht.
S_Zalar
21. Mai 2024
La prohibition de faire concurrence en droit du travail Rächtzytig

La prohibition de faire concurrence en droit du travail

Les articles 340 à 340c du Code des obligations prévoient, en faveur de l’employeur et à charge de l’employé, un mécanisme de prohibition de faire concurrence après la fin du contrat de travail. Juridiquement, c’est le travailleur qui s’engage par écrit envers l’employeur à s’abstenir de lui faire concurrence de quelque manière que ce soit après la fin du contrat.
S_Zalar
7. Juni 2023