Häusermann+Partner | Rechtsanwälte | Notare
Abwicklung internationaler Erbfälle, Beratung und Vertretung insbesondere:
- Abklärung betreffend Zuständigkeit und anwendbares Recht i.S. Erbschaften, Erbvorempfänge, Erbstreitigkeiten etc.
- Koordination mit ausländischen Verfahren
- Erbschaftsinventar und Erbenscheine (soweit und sofern Schweizer Recht anwendbar)
- Vertretung in gerichtlichen und aussergerichtlichen Streitigkeiten (vor Gericht soweit und sofern Schweizer Recht anwendbar)
- Durchführung Erbteilung
- Willensvollstreckermandate
- Ehe- und Erbverträge