Neues Jahr – neue Gesetze
Ramin Paydar, Rechtsanwalt
Aya Slotboom, MLaw, Anwaltskandidatin
Das neue Jahr ist angebrochen und damit sind – wie jedes Jahr – per 1. Januar einige Gesetzesänderungen sowie neue Erlasse in Kraft getreten. Eine Auswahl davon finden Sie nachfolgend.
Erhöhter Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen
Personen, welche ungerechtfertigt betrieben worden sind, können beim Betreibungsamt ein Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung stellen. Bis anhin musste das Gesuch innert Jahresfrist eingereicht werden. Von nun an kann das Gesuch während der gesamten fünfjährigen Dauer des Einsichtsrechts Dritter gestellt werden.[1]
Neue Stalking-Strafnorm
Um den einschneidenden Folgen des Stalkings entgegenzuwirken und den Schutz der Betroffenen zu verbessern, wurde durch das Parlament eine eigenständige Stalking-Strafnorm geschaffen. Seit dem 1. Januar 2026 wird Stalking auf Antrag der Betroffenen strafrechtlich verfolgt.[2]
Anti-Spoofing Massnahmen
Anrufe aus dem Ausland, die eine Schweizer Festnetznummer anzeigen, müssen seit Jahresbeginn systematisch gekennzeichnet werden. Sobald die Anbieter in der Schweiz eine gefälschte Nummer erkennen, wird der Anruf als unbekannt angezeigt oder ganz blockiert. Ab dem 1. Juli dieses Jahres gilt dies zudem auch für Mobilnummern.[3]
Nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a
Ab diesem Jahr sind Nachzahlungen in die Säule 3a möglich – allerdings nur für Lücken, die ab 2025 entstanden sind. Das heisst: In der Schweiz erwerbstätige Personen, die ab dem 1. Januar 2025 nicht die für sie maximal zulässigen Beiträge in die Säule 3a einbezahlt haben, erhalten neu die Möglichkeit, diese Einzahlungen bis zu zehn Jahre rückwirkend nachzuholen und steuerlich abzuziehen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.[4]
Erstmalige Auszahlung der 13. AHV-Rente
Die 13. AHV-Rente wird dieses Jahr im Dezember erstmals ausbezahlt. Anspruch darauf haben alle Personen, welche im Monat Dezember rentenberechtigt sind.[5]
Verbesserter Schutz bei Baumängeln
Die Rechte von Bauherren und Immobilienkäufern sind durch die Anpassungen im Obligationenrecht nun besser geschützt. Die Rügefristen für offene und versteckte Mängel betragen neu 60 Tage seit Ablieferung des Werks bzw. seit Entdeckung des Mangels, wobei diese Fristen vertraglich nicht gekürzt werden können. Auch das Nachbesserungsrecht für Baumängel kann vertraglich nicht mehr ausgeschlossen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag vom November zum Thema.[6]
Digitale Fahrzeugzulassung
Die Zulassung von Motorfahrzeugen wurde auf das neue Jahr hin digitalisiert, wodurch der administrative Aufwand verringert und das ganze Verfahren vereinfacht werden konnte. Diese Anpassung wurde im Hinblick darauf vorgenommen, dass die EU ab dem 5. Juli dieses Jahres für neu zugelassene Fahrzeuge nur noch elektronische Übereinstimmungsbescheinigungen (eCoC) ausstellt und über 80 % der in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge ohnehin auf einer europäischen Genehmigung beruhen.[7]
Digitaler Brief neu in der postalischen Grundversorgung
Ab dem ersten April dieses Jahres wird in der Schweiz neu der digitale Brief in die postalische Grundversorgung aufgenommen. Briefe können mittels eines hybriden Zustellsystems elektronisch versendet und empfangen werden, wobei die Nutzung dieses neuen Systems freiwillig ist. Bei Verzicht werden digital aufgegebene Briefe durch die Post in Papierform gebracht und weiterhin physisch zugestellt.[8]
Änderungen im internationalen Zivilprozessrecht
Beweisaufnahmen in der Schweiz in internationalen Zivilprozessen sollen vereinfacht werden. Erleichtert werden einerseits Aufforderungen zur Übermittlung von Eingaben und Beweismitteln an Prozessparteien mit Aufenthalt in der Schweiz. Diese können nun unter Einhaltung der in derselben Bestimmung vorgesehenen Voraussetzungen direkt erfolgen. Andererseits können Befragungen in ausländischen Zivilverfahren per Telefon- oder Videokonferenz neu ohne behördliche Genehmigung stattfinden.[9]
Kryptowährungen unterstehen neu ebenfalls dem automatischen Informationsaustausch (AIA)
Um Steuerdelikte zu verhindern, werden mittels des automatischen Informationsaustausches (AIA) international Finanzinformationen über die Konten und Wertschriftendepots der Steuerpflichtigen übermittelt. Neu unterstehen auch Kryptowährungen dem AIA. Die gesetzlichen Grundlagen dazu, insbesondere die AIA-Verordnung sind per 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Für das AIA-Gesetz läuft noch die Referendumsfrist. Kommt kein Referendum zustande, wird auch dieses rückwirkend auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.
Neues Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen und die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten sowie Revision des Geldwäschereigesetzes
Die Bekämpfung der Geldwäscherei sowie der Terrorismusfinanzierung soll mittels einer Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) sowie dem neuen Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen und die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten (TJPG) weiter gefördert werden. Der Geltungsbereich zum GwG wird erweitert; dies betrifft insbesondere bestimmte Beratungsleistungen, beispielsweise im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen oder bei der Gründung und Strukturierung juristischer Personen. Mit dem TJPG werden neue Transparenzpflichten für Rechtseinheiten sowie ein zentrales Bundesregister der wirtschaftlich Berechtigten (Transparenzregister) eingeführt. Die Referendumsfrist lief am 15. Januar 2026 ab; soweit ersichtlich wurde kein Referendum ergriffen, womit diese Änderungen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten werden.[10]