Unbeabsichtigte Steuerfolgen bei Erbteilung aufgrund einer Querschenkung
Der Verzicht auf den eigenen Erbanteil oder einen Teil davon zu Gunsten von Miterben kann zu empfindlichen Steuerfolgen führen. Nicht immer ist ein Verzicht offensichtlich als solcher erkennbar.
S_Zalar18. April 2024

