Schärfere Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse ab dem 1. Januar 2025
Das Konkursrecht wird heute immer wieder dazu missbraucht, Gläubiger zu schädigen und Konkurrenten zu unterbieten. Konkursverfahren werden bewusst in Kauf genommen, um Verpflichtungen nicht erfüllen zu müssen und diese den Sozialversicherungen, die für einen Teil der Ausfälle aufkommen müssen, aufzubürden. Um dem entgegenzuwirken, treten auf den 1. Januar 2025 entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen in Kraft.
S_Zalar15. Februar 2024

